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Bauzeitzinsen

Bauzeitzinsen können als Herstellungskosten berücksichtigt werden

Mit Urteil vom 23.05.2012 (IX R 2/12) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein können. Dies teilte heute die Pressestelle des Bundesfinanzhofs mit.

Der BFH führt in seiner Begründung der Entscheidung aus, dass Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden können, soweit sie während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sind. Voraussetzung sei allerdings, dass das fertiggestellte Gebäude zur Vermietung genutzt werde.