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Eine der wichtigen Fragen für den Mandanten ist, was die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts kostet. Hier finden Sie einen ersten Überblick darüber, wie die entstehenden Kosten berechnet werden.

Grundsätzlich wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist für die Bemessung der entstehenden Gebühren der Gegenstandswert bzw. der Streitwert der Angelegenheit maßgebend.

Es ist auch möglich, einen angemessenen Stundensatz zu vereinbaren, über den ich transparent abrechne.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bzw. eines Festpreises dar.

In komplexeren Angelegenheiten, wenn zum Beispiel Beratungsbedarf über einen längeren Zeitraum besteht, bietet es sich in vielen Fällen an, einen Beratervertrag abzuschließen.

Eine kostenlose Rechtsberatung ist aufgrund standes- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften nicht möglich.