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Unfallfreiheit KFZ

   Bundesgerichtshof

  Mitteilung der Pressestelle


   Nr. 213/2012

 

 

Bundesgerichtshof zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen
Gebrauchtwagens

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Haftung des Käufers getroffen, der beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt.

Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er - nicht fachgerecht – reparieren.