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Immobilienfonds

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle vom 08. Mai 2013


Nr. 85/2013

Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat  entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.