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Going Public bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens mit dem Ziel der Erweiterung der Eigenkapitalbasis und/oder der langfristigen Existenzsicherung, z. B. für den Fall, dass eine Übertragung auf die nachfolgende Generation nicht möglich ist. Auch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen erfolgt über den Gang an die Börse. Prominentestes Beispiel ist die Deutsche Telekom. Entscheidet sich z. B. ein in anderer Gesellschaftsform geführtes Unternehmen dafür, an die Börse zu gehen, so ist zunächst eine Umwandlung erforderlich. Die Firma muss ihre Rechtsform ändern: eine GmbH oder Kommanditgesellschaft (KG) wird unter Beachtung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt.! Vorteile der Aktiengesellschaft und des Going Public: Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft eröffnet sich das Unternehmen den Weg zum Kapitalmarkt, um auf diese Weise seine Eigenkapitalbasis zu stärken. Gründe dafür können etwa geplante Expansionsabsichten oder die Erschließung neuer Märkte sein. Darüber hinaus kann sich das Unternehmen durch den Börsengang von der Abhängigkeit der Person des Unternehmers bzw. der Unternehmerfamilie befreien. Viele Unternehmer fürchten, bei einem Börsengang die Kontrolle über ihr eigenes Unternehmen zu verlieren und nur noch als leitende Angestellte - fremdbestimmt von Aktionären, Aufsichtsräten und Betriebsräten - ihre Vorstandsarbeit verrichten zu können. Dies ist in gewisser Hinsicht durchaus zutreffend: Wer bisher als geschäftsführender Inhaber / Gesellschafter ein Unternehmen allein leitete, muss bei einem Börsengang einen Teil seiner Macht abgeben. Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kontrolle zu behalten! Folgende Maßnahmen sind zu beachten:


1. Das Unternehmen geht nur mit einem Teil seines Grundkapitals an die Börse. Der Einfluss der neuen
Gesellschafter (= Aktionäre) in der Hauptversammlung bleibt somit überschaubar.


2. Die Aktien werden breit gestreut; mehrere Kleinaktionäre haben weniger Gewicht als ein Großaktionär.


3. Das Unternehmen entscheidet sich, Vorzugsaktien auf den Markt zu bringen. Sie garantieren den Gesellschaftern normalerweise eine etwas höhere Rendite, dafür verzichten sie aber auf ihr Stimmrecht
in der Hauptversammlung. Die Aktionäre haben in diesem Fall "nichts mitzureden".


4. Der oder die bisherigen Gesellschafter treten in den Vorstand des Unternehmens ein und führen
die Geschäfte wie gewohnt weiter! Vereinfachung des Börsengangs Früher war kleineren und mittleren Unternehmen der Gang an die Börse und damit auch der Zugang zum Kapitalmarkt auf Grund der hohen Hürden für die Zulassung zum Amtlichen Markt faktisch versperrt. Das änderte sich Mitte 1987, als an den deutschen Wertpapierbörsen der "Geregelte Markt" aus der Taufe gehoben wurde. Der Zugang zu diesem Börsensegment ist weniger kompliziert als der zum Amtlichen Markt. Etwa zehn Jahre später folgte an der deutschen Börse der "Neue Markt", der ebenfalls kleineren und mittleren Unternehmen Chancen für den Zugang zum Kapitalmarkt bietet! Die Probleme des "Going Public" Der Gang an die Börse ist zunächst einmal mit Kosten verbunden. Die Emissionsbank, die das Going Public zusammen mit dem Unternehmen vorbereitet und begleitet, verlangt ein Honorar, dessen Höhe üblicherweise vom Emissionsvolumen abhängig ist. Auch für die Börsenzulassung werden Gebühren fällig. Hinzu kommt die Herstellung aufwendiger Prospekte sowie einmalige Steuern. Häufig vertreten das an die Börse gehende Unternehmen und die Emissionsbank unterschiedliche Standpunkte über die Höhe des Ausgabekurses, also des Preises der betreffenden Aktie. Das Unternehmen ist naturgemäß daran interessiert, einen möglichst hohen Emissionskurs durchzusetzen. Dadurch steigen die Einnahmen, und die Höhe der durch das Going Public entstandenen Kosten verringert sich proportional. Die Banken plädieren hingegen meist für einen niedrigeren Ausgabekurs, um Potenziale für Kurssteigerungen zu sichern. Schließlich soll der Anleger nicht enttäuscht werden. Gerade Kleinaktionäre erwarten ein "erlebbares Engagement", ansonsten ziehen sie lieber konventionelle Spareinlagen vor! Besitzt das Unternehmen die Börsenreife? Viele Mittelständler beantworten diese Frage, indem sie allein auf Zahlen verweisen - auf die Ertragskraft, den In- und Auslandsumsatz, Investitionen und die Bilanzstruktur. Meist werden dabei aber zwei entscheidende Erfolgsfaktoren übersehen: der Bekanntheitsgrad des Unternehmens sowie das Unternehmensimage. Der Anleger entscheidet nach anderen Kriterien als z. B. die Bank bei der Gewährung eines Kredits. Das Börsengeschäft wird in sehr starkem Maße von psychologischen Aspekten bestimmt. Selbst ein exzellent geführtes Unternehmen hat schlechte Chancen, wenn es den Anlegern nicht bekannt ist. Der Erfolg eines Börsenganges erfordert bereits im Vorfeld eine den Bekanntheitsgrad fördernde und Sympathien weckende Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Richtig gehandhabt kann eine Aktiengesellschaft Vorteile bieten. Vor- und Nachteile sind aber vor einer etwaigen Umwandlung einer Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft etc. genau zu prüfen und abzuwägen!